🦷 5 Jahre Garantie auf Zahnersatz & Implantate

Für Zahnersatz und Implantate gilt gesetzlich eine Gewährleistung von 2 Jahren. Diese deckt ausschließlich Material- oder Herstellungsfehler ab. Schäden durch normalen Gebrauch sowie allgemeine Behandlungsrisiken – insbesondere bei Implantaten – sind davon nicht umfasst.

Wir gehen bewusst einen Schritt weiter:
Auf unseren Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken oder Prothesen) sowie auf die von uns gesetzten Implantate gewähren wir eine freiwillige Garantie von 5 Jahren.

Diese Garantie umfasst Schäden am Zahnersatz und am Implantat sowie einen möglichen Implantatverlust im Rahmen unserer Garantiebedingungen.

🤝 Unser Anspruch

Unser Ziel ist es, unseren Patienten ausschließlich höchste Qualität zu bieten. Wir setzen alles daran, langlebige und zuverlässige Ergebnisse zu erzielen – und möchten, dass Sie sich jederzeit sicher und gut betreut fühlen.

Das Vertrauen unserer Patienten ist für uns von großer Bedeutung. Deshalb begleiten wir Sie nicht nur bei der Behandlung, sondern auch langfristig durch eine konsequente Nachsorge.

Voraussetzung für die 5-Jahres-Garantie

Ist eine konsequente Nachsorge in unserer Praxis. Dazu gehören insbesondere zwei professionelle Zahnreinigungen (PZR) pro Jahr sowie regelmäßige Kontrolluntersuchungen. Alle Termine werden über unsere Garantiekarte dokumentiert.

Garantiebedingungen

Unsere freiwillige Garantie gilt unter folgenden Bedingungen:

  • Durchführung von zwei professionellen Zahnreinigungen (PZR) pro Jahr in unserer Praxis
  • Teilnahme an zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr
  • Lückenlose Dokumentation aller Termine über die Garantiekarte

Die Garantie entfällt insbesondere bei:

  • Nicht eingehaltenen Kontroll- und Prophylaxeterminen
  • Unzureichender Mundhygiene
  • Eigenmächtigen Veränderungen oder Behandlungen durch Dritte
  • Unsachgemäßer Belastung oder Pflege des Zahnersatzes
  • Medizinischen Faktoren außerhalb unseres Einflussbereiches

Beispiel zur besseren Verständlichkeit

Geht beispielsweise eine Brücke aufgrund eines Materialfehlers oder einer unerwarteten Beschädigung kaputt, fällt dies unter unsere Garantie.

Entsteht jedoch Karies unter einer Brücke, handelt es sich nicht um einen Materialfehler, sondern um einen biologischen Prozess. In solchen Fällen greift die Garantie grundsätzlich nicht.

Wichtig: Durch regelmäßige Kontrollen und professionelle Zahnreinigungen können solche Probleme in der Regel frühzeitig erkannt und vermieden werden – genau deshalb sind diese Termine Voraussetzung für unsere Garantie.

Garantiekarte VorderseiteGarantiekarte Rückseite

Mit dieser Regelung schaffen wir die besten Voraussetzungen für langlebigen Zahnersatz und den langfristigen Erfolg Ihrer Implantate.

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